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Trennungsgeld im öffentlichen Dienst
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Begriff "Trennungsgeld"
Unter dem Begriff "Trennungsgeld" lassen sich die Erstattungsleistungen für Aufwendungen zusammenfassen, die einem Beschäftigten entstehen, weil er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z.B. Einstellung, Abordnung, Versetzung, usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.
Anspruch auf Trennungsgeld?
Anspruchsberechtigt sind u.a. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte, Soldaten und Richter des Bundes. Im Rahmen der Tarifbestimmungen wird Trennungsgeld auch für Angestellte und Arbeiter des Bundes gewährt.
Rechtsvorschriften
Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Trennungsgeld sind die
sowie das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und das Einkommensteuergesetz (EStG).
Was ist bei der Beantragung von Trennungsgeld / Umzugskostenvergütung zu beachten?
- Antrag
Trennungsgelder werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
- Unterschrift
Die Anträge sind vom Anspruchsberechtigten selbst zu unterschreiben.
- Antragsfrist
Trennungsgelder müssen innerhalb eines Jahres nach Beginn der Personalmaßnahme beantragt werden. Forderungsnachweise und Reisebeihilfen für Familienheimfahrten müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des maßgeblichen Kalendermonats zur Abrechnung eingereicht werden.
Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum des Erstattungsantrages bei der Behörde. Nach Ablauf der Antragsfrist können die obenstehenden Leistungen grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.
Nachweis der Aufwendungen durch Belege
Die Aufwendungen sind durch Originalbelege nachzuweisen.
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